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Instandhaltung nach DIN 31 051
 
Definition Begriff „Instandhaltung“: Instandhaltung ist der Oberbegriff für Inspektion, Wartung und Instandsetzung. Der Begriff wird also folgendermaßen gegliedert: 
Instandhaltung Gesamtheit der Maßnahmen zur Bewahrung und Wiederherstellung des Sollzustands sowie zur Feststellung und Beurteilung des Istzustands von technischen Arbeitsmitteln, Anlagen und Gebäuden. 

Instandhaltung Untergliedert in: 

Wartung: Maßnahmen zur Bewahrung des Sollzustandes von technischen  Arbeitsmittel und Anlagen zur Vermeidung von Störungen des Produktionsablaufs Beispiel: Schmieren, Reinigen, Justieren  

Inspektion: Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Istzustands von Gebäuden, Anlagen und technischen Arbeitsmittel zur Vermeidung von Störungen des Produktionsablaufs.  Beispiel: Prüfen, Messen, Beurteilen 

Instandsetzung: Maßnahmen zur Wiederherstellung des Sollzustands von Gebäuden, Anlagen und technischen Arbeitsmittel mit Aufbereitung oder Ersatz von Teilen nach Inspektionsergebnissen. Beispiel: Austauschen, Ausbessern 

 
 Soweit zur Theorie. In der Praxis jedoch ist eine genaue Abgrenzung der  Tätigkeiten jedoch schwierig.